Therapieziele für Hörgeschädigte bei internistischen und/oder orthopädisch/ unfallchirurgischer Grunderkrankungen
Patienten mit einer Hörschädigung müssen deshalb dieselben Informationen zugänglich gemacht werden wie Guthörenden, um ihre Motivation zu einer Verbesserung ihrer Erkrankung und zur Vermeidung einer Progression möglich zu machen. Dabei ist vor dem Hintergrund der Kostendiskussion sicher nicht unwesentlich, dass durch diesen Ressourceneinsatz mittelfristig erhebliche finanzielle Mittel in der Behandlung von Folgeschäden eingespart werden können. Die Therapiemodule orientieren sich an den Therapieinhalten der Abteilung Innere Medizin bzw. der Orthopädie/Unfallchirurgie und sind in den Kapitel der Fachabteilungen ausführlich dargestellt. Durch den Einsatz einer Gebärdensprachdolmetscherin für Gehörlose oder geeigneter Technik (FM-Anlage) für Schwerhörige können die Kommunikationsbarrieren in der Regel überwunden werden und eine adäquate qualitätsgesicherte Rehabilitation auf dem gleichen Niveau wie für Hörende gewährleistet werden. Auch der Austausch mit anderen Hörgeschädigten mit vergleichbaren medizinischen Problemkonstellationen ist ohne Barrieren in der Kommunikation möglich.
Erfahren Sie mehr zur Therapie.